Auszug aus dem Mietvertrag
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Nutzung der Fotobox
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(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox und das Zubehör sachgemäß und schonend zu behandeln. Der Mieter stellt sicher, dass die Fotobox an einem trockenen Standort und nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt wird. Der Standort für die Nutzung ist so zu wählen, dass die Fotobox und alle Mietgegenstände regengeschützt sind. Eine Nutzung unter direkter Sonneneinstrahlung wird nicht empfohlen, da es dadurch zu Überhitzung in der Fotobox kommen kann und diese auf Grund dessen zeitweise oder dauerhaft nicht mehr genutzt werden kann.
(2) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Fotobox in betriebsbereitem Zustand bleibt und den geltenden Sicherheitsbestimmungen entspricht. Die Fotobox muss an einem trockenen und nicht zu warmen Standort sicher platziert werden.
(3) Bei Funktionsstörungen oder Defekten ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Wird die Option mit einem mobilen Router genutzt, so stellt der Mieter sicher, dass ein ausreichend starker Empfang des mobilen Routers gewährleistet ist, um alle Funktionen der Fotobox zu gewährleisten (es wird das Mobilfunknetz von vodafone verwendet).
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Haftung und Versicherung
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(1) Der Mieter haftet für Schäden an der Fotobox, dem Drucker, dem Router und sämtlichem Zubehör, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Dritte während der Mietzeit entstehen.
(2) Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Versicherung, die Schäden oder Diebstahl abdeckt.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox und alle dazugehörigen Geräte bei Verlust oder Beschädigung unverzüglich dem Vermieter zu melden.
(4) Bei Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, trägt dieser die Reparaturkosten oder die Kosten für die Ersatzbeschaffung.
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Rückgabe der Fotobox
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox sowie sämtliches Zubehör zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(2) Sollte die Fotobox beschädigt oder nicht vollständig zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter vor, Ersatzforderungen in Höhe der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu stellen.
Datenschutz und Nutzung von Fotos
(1) Der Mieter ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Zustimmungen zur Verwendung von Fotos, die mit der Fotobox aufgenommen werden, zu erhalten, falls diese in irgendeiner Weise weiterverwendet oder veröffentlicht werden sollen.
(2) Der Vermieter ist nicht verantwortlich für den Datenschutz der aufgenommenen Fotos. Der Vermieter sorgt für eine Speicherung der Fotos, welche dem Mieter zeitnah zum Download zur Verfügung gestellt werden können. Eine Löschung der Fotos erfolgt spätestens 14 Tage nach Mietende.
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